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ArbG Wuppertal, 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal - 5 Ca 1127/18
- ArbG Wuppertal, 27.06.2019 - 5 Ca 1227/18
- ArbG Wuppertal, 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18
- LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
- BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 224/20
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 224/20
Fehlende Verkündung eines Urteils - formelle und materielle Rechtskraft
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2020 - 12 Sa 580/19 - sowie das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28. August 2019 - 5 Ca 1227/18 - in Bezug auf den Hauptantrag zu 1. (Leistungs- und Feststellungsantrag) und die Zahlungsanträge aus seiner Berufung - mit Ausnahme des Streitgegenstands Schadensersatz - aufgehoben. - LAG Düsseldorf, 22.01.2020 - 12 Sa 580/19
Fortführung der kirchlichen Zusatzversorgung durch weltlichen Arbeitgeber
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts X. vom 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18 - teilweise abgeändert und unter Abweisung des Klageantrags zu 1. festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalles die Versorgungsleistungen zu verschaffen, die er erhalten würde, wenn er auch ab dem 01.01.2018 bis zum Eintritt des Versorgungsfalles nach Maßgabe der Anlage 8 zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes in der jeweils gültigen Verfassung nach der Versorgungsordnung A über die Katholische Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK) versichert worden wäre.Die Beklagte beantragt, 1. unter teilweiser Aufhebung das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18 abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen, hilfsweise die vorläufige Vollstreckbarkeit des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18 - auszuschließen, 2. die Berufung des Klägers zurückzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28.08.2019 - 5 Ca 1227/18 - teilweise abzuändern und die Beklagte weiterhin zu verurteilen, ihm für Zeiten der Rufbereitschaft ein Dienstfahrzeug zur Verfügung zu stellen, sowie die Beklagte zu verurteilen, an ihn.